Kommerziell
Rahmenvertrag (MSA)
Der Rahmenvertrag, an dem einzelne Arbeitspakete hängen.
Definition
Ein Rahmenvertrag, der die Bedingungen abdeckt, die sich zwischen einzelnen Aufträgen nicht ändern: Haftung, Vertraulichkeit, IP, Datenschutz, Zahlungsbedingungen und Kündigung. Jede einzelne Arbeit wird dann in einem kürzeren Leistungsverzeichnis vereinbart, das darauf verweist.
Warum das zählt
Der Rahmenvertrag wird einmal verhandelt und gilt danach für alles, deshalb gehört der Aufwand dorthin und nicht in jedes einzelne Leistungsverzeichnis. Die Klauseln, die die Zeit Ihrer Juristin wert sind, sind Haftungsobergrenzen, Rechteübertragung und die ordentliche Kündigung. Eine schlechte Haftungsobergrenze im Streitfall zu entdecken, ist die teure Fassung davon, sie jetzt zu lesen.
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