Kommerziell
Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Vertrag, der regelt, was ein Lieferant mit personenbezogenen Daten tun darf.
Definition
Eine nach DSGVO erforderliche Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, die festhält, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wo sie gespeichert sind, wer sie unterbeauftragt verarbeiten darf und was bei Beendigung geschieht.
Warum das zählt
Wenn ein Outsourcing-Partner Kundendaten anfasst, ist das nicht optional und sollte vor dem Start der Arbeit existieren statt danach. Die Klausel, die überblättert wird, ist die Unterauftragsverarbeitung: Zu wissen, welche anderen Unternehmen am Ende Ihre Daten haben, ist der Sinn des Dokuments.
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DSGVO
Die EU-Verordnung, die regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
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Der eigene Lieferant eines Lieferanten, der ebenfalls Ihre Daten berührt.
Definition lesen ݆bertragung von Rechten am geistigen Eigentum
Die Klausel, die die Arbeit, für die Sie bezahlt haben, tatsächlich zu Ihrer macht.
Definition lesen ›Datenstandort
Wo Ihre Daten physisch liegen und welche Gesetze daraus folgen.
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