Kommerziell
DSGVO
Die EU-Verordnung, die regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Definition
Die Datenschutz-Grundverordnung, im deutschsprachigen Raum als DSGVO bekannt, setzt die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Menschen in der EU und im EWR. Sie gilt für den Verantwortlichen, wo immer die Verarbeitung stattfindet, einschließlich Arbeiten von Dienstleistern außerhalb der EU, und verlangt für Daten, die den Raum verlassen, einen geeigneten Übermittlungsmechanismus.
Warum das zählt
Outsourcing verschiebt die Pflicht nicht: Als Verantwortlicher stehen Sie weiterhin dafür ein, was Ihr Auftragsverarbeiter tut. Die praktischen Punkte sind ein unterzeichneter AV-Vertrag, ein dokumentierter Übermittlungsmechanismus wie die Standardvertragsklauseln und eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter. Bei einer Prüfung festzustellen, dass ein Anbieter nie einen unterschrieben hat, ist der Fehlerfall.
Verwandt
Als Nächstes lesen
Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Vertrag, der regelt, was ein Lieferant mit personenbezogenen Daten tun darf.
Definition lesen ›Unterauftragsverarbeiter
Der eigene Lieferant eines Lieferanten, der ebenfalls Ihre Daten berührt.
Definition lesen ›Datenstandort
Wo Ihre Daten physisch liegen und welche Gesetze daraus folgen.
Definition lesen ›Hintergrundprüfung
Identität, Arbeitserlaubnis, Ausbildung und beruflichen Werdegang überprüfen.
Definition lesen ›Nächster Schritt
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