Kommerziell
Quellensteuer
Steuer, die ein Käufer von einer grenzüberschreitenden Rechnung einbehalten muss.
Definition
Ein Abzug, den manche Rechtsordnungen dem Zahlenden bei Zahlungen an einen ausländischen Lieferanten vorschreiben und der an die eigene Steuerbehörde abzuführen ist. Ob er anfällt und in welcher Höhe, hängt von den beiden beteiligten Ländern ab und von einem etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihnen.
Warum das zählt
Es ist eine Vertragsfrage, keine nachträgliche Buchhaltungsfrage. Schweigt der Vertrag, werden sich die Parteien darüber streiten, ob der genannte Preis brutto oder netto der Quellensteuer war, und eine von beiden trägt die Differenz auf jeder Rechnung. Klären Sie vor der Unterschrift, wer sie trägt und wer die Ansässigkeitsbescheinigung liefert.
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